Abitur in Wuppertal. Anschließend Studium der Rechtswissenschaften in Bochum; Mitarbeiter an den Lehrstühlen für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie bei Herrn Professor Dr. Herzberg und Frau Professor Dr. Hörnle
2004
Erstes Staatsexamen
2005
Mitarbeiter beim innenpolitischen Sprecher einer Landtagsfraktion im Landtag NRW
2006
Referendariat beim Landgericht Düsseldorf
2008
Zweites Staatsexamen. Anschließend Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, seither ausschließlich als Strafverteidiger tätig
2010
Fachanwalt für Strafrecht
2013
Neugründung des Strafverteidigerbüros nbh Strafrecht in Dortmund
Mitgliedschaften
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht
des Deutschen Anwaltsvereins e. V. (www.ag-strafrecht.de)